BaFin untersagt weitere CFD-Handelsplattform

Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 12. Dezember 2019 gegenüber der FCorp Services Ltd., Majuro, Marshallinseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattform www.rimarkets-fx.com (früher www.rimarkets.com) finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Aktien, Devisen, Indizes und Rohstoffe laufen, so eine Mitteilung der Behörde.

Damit betreibe das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach Paragraf 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfüge es jedoch nicht. Es handele daher unerlaubt.

„Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen“

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran, heißt es in der Mitteilung. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität.

Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt. Zudem veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite weitere Informationen zu unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.

Foto: Shutterstock

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