BTC Echo von BaFin-Warnung „überrascht“

Die auf Krypto-Themen spezialisierte Medienplattform BTC Echo wollte selbst ein sogenanntes Security Token Offering (STO) lancieren. Die Finanzaufsicht BaFin warnte jedoch, es handele sich möglicherweise um ein öffentliches Angebot ohne einen (erforderlichen) Prospekt. Die Stellungnahme des Unternehmens.

Blockchain-Symbolbild.

BTC Echo ist nach eigener Darstellung die führende deutschsprachige Medienplattform in den Bereichen Blockchain, digitale Währungen und Bitcoin. Auf Ihrer Website gab sie eine Stellungnahme zu der BaFin-Meldung vom Montag ab. Die Behörde hatte mitgeteilt, es bestehe der „hinreichende Verdacht“, dass mit dem STO ein Wertpapier öffentlich angeboten werde. Entgegen der betreffenden EU-Verordnung sei hierfür kein Prospekt veröffentlicht worden.

In seiner Stellungnahme beruft sich das Unternehmen auf einen Ausnahme-Tatbestand für Angebote an „qualifizierte Investoren“ und verweist darauf, dass vor der Veröffentlichung der Warnung „keinerlei vorherige Kontaktaufnahme“ oder Anhörung seitens der BaFin stattgefunden habe. Die Stellungnahme im Wortlaut:

„Wenn man in Deutschland ein Security Token Offering (STO) ohne Wertpapierprospekt durchführen möchte, dann ist das nur möglich, wenn man sich an die gesetzlich definierten Ausnahmen hält.  Einer der relevanten Ausnahmetatbestände ist bei einem Angebot an sog. qualifizierte Investoren gegeben. Auch bei dem STO von BTC-ECHO handelt es sich um ein Angebot, das sich explizit an qualifizierte Investoren richtet. Im Zuge dessen kam es nun zu einer Verdachtsmeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass die BTC-ECHO GmbH ein öffentliches Angebot ohne Prospekt vorgenommen haben könnte.

Nicht nur aufgrund der regulatorischen Notwendigkeit, sondern auch aus unserer Überzeugung muss der Verbraucherschutz im Sinne der BaFin berücksichtigt werden. Entsprechend haben wir in unseren Veröffentlichungen zum STO ausdrücklich betont, dass sich der STO nur an qualifizierte Investoren richtet. Konkrete Angebotsinformationen wie Bewertung oder Kurs des Security Token wurden zu keiner Zeit öffentlich gemacht. Angebote wurden nur an Investoren versandt, die sich auch als qualifizierte Investoren ausgewiesen haben. Umso mehr verwundert die Meldung der BaFin, die ohne die übliche vorherige Zustellung eines Anhörungsschreibens vonstatten ging.

So kommentiert Geschäftsführer Mark Preuss: ‚Wir prüfen den Sachverhalt aktuell mit einer im Kapitalmarktrecht erfahrenen Kanzlei und werden konkreter darauf eingehen, sobald uns dies möglich ist. Vor dem Hintergrund unserer Fokussierung auf qualifizierte Investoren überrascht uns das Vorgehen der Behörde jedoch sehr. So fand vor der Meldung keinerlei vorherige Kontaktaufnahme, weder mündlich noch schriftlich statt. Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir das Engagement zum Verbraucherschutz der BaFin unterstützen und dieses für elementar halten, um eine regulierte Token-Ökonomie in Deutschland zu etablieren. Entsprechend werden wir umgehend bestehende Fragen und etwaige Missverständnisse gemeinsam mit der BaFin klären, sobald uns Informationen zu dem Verfahren vorliegen.‘

Berichte zum STO, sowie die STO-Landingpage wurden vorerst vorsorglich offline genommen.“

Foto: Shutterstock

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