Kann die Ehefrau ein ererbtes Haus immer frei verkaufen?

Auch wenn die Ehefrau im Testament als „Alleinerbin“ bezeichnet ist, kann sie ein ererbtes Haus und Grundstück unter Umständen nicht frei veräußern, wenn Kinder des Erblassers nach dem Ableben der Ehefrau als Nacherben eingesetzt sind, entschied das OLG München in seinem Beschluss vom 9. Januar 2019.

Unklare Formulierungen im Testament schränken die Entscheidungsfähigkeiten der Nachlassgerichte ein.

Der Fall

Der Erblasser verstarb und hinterließ ein Testament, in dem es unter anderem heißt: „Ich verfüge als meinen letzten Willen folgendes: Meine (zweite) Ehefrau soll Alleinerbin werden. Nach ihrem hoffentlich späten Ableben soll der Besitz an meine Tochter aus erster Ehe sowie den Sohn meiner zweiten Ehefrau je zur Hälfte übergehen.“

Das Nachlassgericht erteilte einen Erbschein, der die Witwe als befreite Vorerbin auswies. Nach Meinung der Tochter aus erster Ehe enthält das Testament keine Befreiung von den gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen des Vorerben. Ob eine Vollerbschaft oder lediglich Vorerbschaft angeordnet wurde und welche Beschränkungen für die Vorerbschaft gelten, damit musste sich das OLG München befassen und hat im konkreten Fall Folgendes ausgeführt.

Seite zwei: Die Entscheidung

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