Beim Erben hört der Spaß auf

Ein handschriftlich verfasstes Testament liegt auf mehreren Geldscheinen
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"Mit der Finanzierung außergerichtlicher Verhandlungen gehen wir seit einiger Zeit einen neuen Weg, der für alle Beteiligten eine Win/Win-Situation darstellen kann“, sagt Anke Warlich von dem Prozessfinanzierer Foris.

Jeder Zweite in Deutschland gehört zur sogenannten Erbengeneration. Nach Schätzungen werden hierzulande Jahr für Jahr bis zu 400 Milliarden Euro an die nächste Generation weitergereicht – Tendenz steigend. In den meisten Fällen geht es dabei nicht um Firmen, große Aktienpakete oder dicke Bankkonten. Dass trotzdem oft beachtliche Werte vererbt werden, liegt nicht zuletzt an von den Vorgenerationen erworbenem Immobilienbesitz. Über 400 000 Immobilien werden jedes Jahr in Deutschland vererbt – oft ohne, dass ein Testament vorliegt. Aber auch, wenn es um eine rechtlich betrachtet weniger komplexe Erbmasse geht, kommt es häufig zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten zwischen den potenziellen Erben, die am Ende ganze Familien entzweien können. „Das muss nicht sein“, ist Anke Warlich überzeugt, die bei dem Prozessfinanzierer FORIS AG unter anderem für das Rechtsgebiet Erbrecht zuständig ist.

„Neben dem Insolvenzrecht und Vertragsrecht stellen Erbrechtsfälle mittlerweile einen Großteil der bei Foris eingehenden Finanzierungsanfragen dar“, so Warlich weiter. Komme es zu einer Finanzierung, müsse der Fall aber nicht zwingend direkt vor Gericht landen. „Mit der Finanzierung außergerichtlicher Verhandlungen gehen wir seit einiger Zeit einen neuen Weg. Dabei übernimmt Foris genau wie bei einem Gerichtsverfahren Anwalts-, Mediations- oder Gutachterkosten“, so Warlich und weiter: „Von den aktuell von uns finanzierten Erbrechtsfällen wird bereits bei 75 Prozent zunächst eine außergerichtliche Einigung angestrebt.“

Wenn es gelingt, den Anspruchsgegner an den Verhandlungstisch zu bringen, stellen allein die Zeit- und Kostenersparnis gegenüber einem Gerichtsverfahren für alle Beteiligten eine Win/Win-Situation dar. Gerade bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen können die Gerichtsverfahren sehr lange dauern, da diese meist per Stufenklage (zunächst mit einem Antrag auf Erteilung einer Auskunft über den Nachlassbestand) eingeklagt werden müssen. „Kann eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, bedeutet dies für die Parteien zudem eine geringere emotionale Belastung und der Familienfrieden kann gewahrt werden“, fasst Warlich zusammen.

Für Anwältinnen und Anwälte erleichtert die Einbeziehung von Foris den Weg zu einer solchen außergerichtlichen Einigung. „Zum einen ist der Gegenseite immer klar, dass ein Prozess – falls erforderlich – nicht an der Finanzierung scheitern würde. Zum anderen können die Erfahrungen von Foris etwa aus dem Bereich der Lösungsfindung in konfliktbehafteten Verhandlungen sehr gut genutzt werden“, sagt Warlich.

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