Großer Online-Betrugsprozess: Anleger um 42 Millionen Euro geprellt

Foto: Picture Alliance
Das Landgericht Saarbrücken

Vor dem Landgericht Saarbrücken hat einer der laut Staatsanwaltschaft bundesweit größten Online-Betrugsprozesse begonnen. Es geht um eine Bande von Internetbetrügern, die mit falschen Versprechungen mehr als 1.100 Anleger um fast 42 Millionen Euro geprellt haben soll. Als mutmaßliches Bandenmitglied steht seit Dienstag ein 29-Jähriger vor Gericht: Er soll im Kosovo ein Call-Center für mehrere betrügerische Online-Trading-Plattformen betrieben haben.

Dort seien Anlegern bei der Investition in Finanzprodukte Gewinne versprochen worden, obwohl es gar keinen Handel mit Finanzprodukten gegeben habe – und die Gelder in die Tasche der Betrüger geflossen seien. Die Anleger seien „Opfer eines großangelegten Betrugs“ geworden, sagte Staatsanwältin Victoria Hänel bei der Anklageverlesung. Unter der Anleitung von vermeintlichen Brokern führten Anleger über die Portale bei manipulierten Simulationen Geschäftsabschlüsse durch – wobei das höchste Investment bei 5,5 Millionen Euro lag.

Die Online-Plattformen mit den Namen wie „Option888“, „Zoomtrader“ oder „XMarkets“ seien dabei „reine betrügerische Fassade“ gewesen. Zu keinem Zeitpunkt im Tatzeitraum zwischen Mai 2016 und Anfang 2019 seien Gelder investiert oder Optionen platziert worden, sagte Hänel.

Die Anklage gegen den 29-Jährigen lautet auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Am Dienstag wurde auch die Anklage gegen zwei weitere Mitglieder des Netzwerks verlesen, die aber nicht in Deutschland sind. Einer sei im Ausland, der andere untergetaucht, sagte Verteidiger Walter Teusch. Der mutmaßliche Kopf der Bande war im Sommer 2020 im Gefängnis gestorben.

Im Prozess habe man sich aus „aus verfahrensökonomischen Gründen“ nur auf die geprellten Anleger aus Deutschland und Österreich konzentriert, sagte Hänel. Insgesamt seien in der Datenbank der Betrüger mehr als 200.000 geschädigte Anleger registriert – man gehe von einer Schadenssumme von 122 Millionen Dollar aus. Der Anwalt des Angeklagten kündigte für nächste Woche eine Einlassung seines Mandanten an, „die in wesentlichen Teilen von einem Geständnis getragen sein wird“. (dpa-AFX)

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