
Bausparen: BGH erleichtert Kündigung von Altverträgen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.07.2018 – Aktenzeichen: XI ZR 135/17 – die Kündigungsmöglichkeiten für Bausparkassenverträgen bei zugeteilten Bauspardarlehen trotz vereinbartem Zinsbonus erleichtert. Gastbeitrag von Oliver Renner, Rechtsanwälte Wüterich Breucker
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