
BFH-Urteil: Forderungsausfall muss steuerlich berücksichtigt werden
Der Bundesfinanzhof (BFH) macht enttäuschten Gläubigern das Leben ein bisschen leichter: Wer sein Geld nicht zurückbekommt, muss weniger Einkommensteuer zahlen. Bisher mussten Gläubiger für verliehenes Geld auch dann Steuern zahlen, wenn die Schuldner nichts oder nur einen Teil …
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