
EuGH fordert Änderungen der Freibeträge bei Erbschaften
Deutschland darf bei den Freibeträgen für Erbschaften oder Schenkungen Bürger aus anderen EU-Staaten nicht alleine deswegen schlechter stellen, weil sie ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
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