
BGH: Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft
Eine leer stehende Teileigentumseinheit die früher als Altenpflegeheim genutzt wurde, kann zur Flüchtlingsunterkunft umfunktioniert werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag und wies damit eine Entscheidung des Landgerichts zurück.
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