
Versicherungsbetrug: Vorsicht bei Bevollmächtigung
Ein Versicherungsnehmer hatte seinen Sohn mit der Abwicklung eines Schadensfalles betraut. Letzterer täuschte dabei den Versicherer über die Schadenshöhe und kassierte die Leistung. Nun verlangt der Assekuradeur vom Vater die Rückabwicklung - mit Erfolg.
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