
BGH entscheidet beim Eigenbedarf zugunsten der Vermieter
Ein Urteil des BGH zur Eigenbedarfskündigung stellt Mieter schlechter als bisher. Mieter haben nun keinen Anspruch mehr auf eine Wohnung im gleichen Haus, höchstens auf Schadenersatz, zum Beispiel für die Umzugskosten.
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