
Vertretungsrecht für Ehegatten: Kein Ersatz für Vorsorgevollmacht
Der Bundestag stimmt demnächst über einen Gesetzentwurf ab, der ein Notfallvertretungsrecht für Ehegatten vorsieht. Das geplante Vertretungsrecht ersetzt jedoch nicht die Vorsorgevollmacht. Gastbeitrag von Margit Winkler, Institut Generationenberatung
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