
BGH zur Verjährungshemmung von Güteanträgen: Niederlage für Berufshaftpflichtversicherer
Wendet sich ein Patient wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers mit einem Güteantrag an die branchengebundene Gütestelle, dann gilt bereits das Einreichen des Antrags als ein einvernehmlicher Einigungsversuch und hemmt die Verjährung, so der BGH.
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