
Mietrecht: Steuerliche Anerkennung setzt Mietzahlung voraus
Liegt bei der Vermietung an Verwandte kein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis vor, können die Kosten für die Wohnung nicht steuermindernd als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Wüstenrot Bausparkasse berichtet über ein entsprechendes Urteil.
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