
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot bei fehlender Konkretisierung ungültig
Ein Vermögensberater wurde von seinem Allfinanzvertrieb wegen Verstoßes gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verklagt. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte die Klausel in dem Handelsvertretervertrag für ungültig, da sie gegen das Transparenzverbot verstosse.
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