
Vorsorgevollmacht: Was tun bei Vertrauensverlust?
Verliert der Bevollmächtigte das Vertrauen des Vollmachtgebers und ist Letzterer nicht mehr geschäftsfähig, dann ist die Ernennung eines Berufsbetreuers zur Kontrollbetreuung angemessen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.
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