
Offene Tür für Anlegeranwälte
Der BGH hat nunmehr seine Entscheidungsbegründung zum Urteil vom 5. Februar 2013 veröffentlicht. Hiernach war darüber zu entscheiden, ob einem direkt an der Kommanditgesellschaft beteiligten Anleger ein Anspruch auf Auskunft über die Namen und die Anschriften der mittelbar beteiligten Treugeber …
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