
Prospektaussagen: Wirtschaftsprüfer haftbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass das Jahresabschlusstestat eines Wirtschaftsprüfers unter bestimmten Bedingungen seine Haftung als Garant für ihm zuzurechnende Prospektaussagen begründet. Gastbeitrag von Dr. Peer Koch, Kanzlei v. Einem & Partner
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