
BaFin: 34f-Vermittler fallen nicht unter EU-Offenlegungsverordnung
Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung sind nicht Adressat der EU-Verordnung zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten. Das stellte die Finanzaufsicht BaFin nun klar.
mehr