ZIA befürwortet Vorschlag für neues Fondsstandortgesetz

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, befürwortet denheute vorgelegten Referentenentwurf für ein Fondsstandortgesetz (FOG).

„Damit werden wichtige Impulse für den ins Hintertreffen geratenen deutschen Fondsstandort gegeben“, sagt Jochen Schenk, Vizepräsident des ZIA.

„Dem enormen Kapitalbedarf für die ökologische Transformation von Immobilien muss ein unterstützendes und intelligentes Kapitalanlagerecht gegenüberstehen. Mit dem geschlossenen Sondervermögen greift das Bundesfinanzministerium einen Vorschlag auf, den der ZIA mit seinen Mitgliedern entwickelt hat. Kapitalverwaltungsgesellschaften stünde damit ein weiteres Vehikel zur Verfügung, um die Bedürfnisse der unter enormen Investitionsdruck stehenden institutionellen Anleger besser bedienen zu können“, so Schenk.

Neben dem geschlossenen Sondervermögen sollen für das Publikums-Segment mit Infrastruktur-Sondervermögen und geschlossenen Master-Feeder-Strukturen weitere Fondsvehikel auf den Weg gebracht werden.

Der Entwurf sieht darüber hinaus gesetzliche Anpassungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vor, durch die Konzeption, Management und Rechnungslegung bei offenen und geschlossenen Fonds vereinfacht werden. Auch hier hat das Ministerium viele Vorschläge des ZIA bereits umgesetzt. Das Fondsstandortgesetz soll zudem dazu dienen, notwendige europäische Vorgaben zum grenzüberschreitenden Fondsvertrieb, der Taxonomie sowie zu den ESG-Informationspflichten für Kapitalverwaltungsgesellschaften zu implementieren.

Jochen Schenk bewertet den Entwurf insgesamt positiv, sieht aber auch noch Möglichkeiten für Optimierung: „Mit dem Entwurf zum Fondsstandortgesetz ist ein wichtiger Schritt gemacht. Jetzt geht es darum, die Vorschläge im weiteren Verfahren noch feinzutunen.“

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