Deutsche Lichtmiete im Visier der Staatsanwaltschaft

Produktionsgebäude der Deutsche Lichtmiete
Foto: Deutsche Lichtmiete

Die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe bestätigt, dass am 8. Dezember 2021 eine Hausdurchsuchung in ihren Betriebsräumen stattgefunden hat.

Hintergrund der Durchsuchung sind Ermittlungen gegen vier Personen, die die Staatsanwaltschaft Oldenburg gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg aufgenommen hat, teilt die Deutsche Lichtmiete mit.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – und die Zentrale Kriminalinspektion Oldenburg hatten in einer gemeinsamen Pressemitteilung darüber informiert, dass sie gemeinsam ein Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche „einer Unternehmensgruppe, die den Erwerb, den Handel und die Vermietung von technischen Einrichtungen betreibt“, führen. Es geht um den Verdacht des gemeinschaftlichen Betrugs.

Das zur Finanzierung des Geschäftsmodells benötigte Kapital sei in erheblichem Umfang von Investoren erlangt worden. Hierzu bediente sich die Gruppe zweier Finanzierungsmodelle, so die Ermittlungsbehörden. Dies war anfänglich das Modell der Direktinvestition. Dabei erwarben die Anleger Technikprodukte von den ausgebenden Konzerngesellschaften, die sie anschließend von den Anlegern mieteten und an gewerbliche Kunden weitervermieteten. Nach Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit erwarben die Gesellschaften demzufolge ihre Produkte von den Anlegern zu einem vorab fest vereinbarten Kaufpreis zurück, wobei den Anlegern eine jährliche Rendite von über fünf Prozent zugesagt wurde.

Durchsuchungsbeschlüsse für Wohn- und Geschäftsräume

„Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren“, schreibt die Staatsanwaltschaft. „Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben“, so die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiter.

Vor diesem Hintergrund habe das Amtsgericht Oldenburg Durchsuchungsbeschlüsse für Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten und betroffenen Gesellschaften erlassen. Diese wurden durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei vollstreckt.

Lichtmiete will kooperieren

Alexander Hahn, Vorstand der Deutsche Lichtmiete AG, erklärt: „Die Deutsche Lichtmiete kooperiert vollumfänglich mit den ermittelnden Behörden. Wir werden im Interesse unserer Mitarbeiter, Investoren und der weiteren Beteiligten aktiv dazu beitragen, die Vorwürfe schnellstmöglich aufzuklären.“ Das Unternehmen bittet um Verständnis, dass es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt zunächst nicht weiter äußern könne, da es sich um ein laufendes Verfahren handele.

Die Deutsche Lichtmiete hat erstmals im November 2016 einen Prospekt nach dem Vermögensanlagengesetz für ein Direktinvestment in LED-Leuchten auf den Markt gebracht, also mit Billigung der Finanzaufsicht BaFin. Seit 2018 bietet sie auch klassische Anleihen an, also Wertpapiere, deren Prospekte ebenfalls von der BaFin genehmigt worden sind.

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