Rückmietverkauf bietet schnelle Hilfe bei Zwangsversteigerung

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Dr. Henryk Seeger, Geschäftsführer GNIW

Es ist wohl der Worst-Case für Immobilienbesitzer: Nach Jahrzehnten des glücklichen Lebens in den eigenen vier Wänden droht plötzlich die Zwangsversteigerung und damit der Verlust des geliebten Zuhauses, weil die angehäuften Schulden einfach nicht mehr anders zu tilgen sind. Auswege aus dieser misslichen Lage sind schwer zu finden, wenn das Kind einmal in den Brunnen gefallen ist. Ein Beitrag von Dr. Henryk Seeger, Geschäftsführer GNIW

Eine noch recht neue Lösungsvariante für dieses Dilemma ist das Konzept des Rückmietverkaufs: Dabei wird die eigene Immobilie gegen sofortige Auszahlung des Gesamtbetrags verkauft und anschließend zu einem niedrigen, marktüblichen monatlichen Preis zurück gemietet.

Aus dem Eigenheim beziehungsweise der Eigentumswohnung wird, kurz gesagt, einfach ein Mietshaus beziehungsweise eine Mietwohnung. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass dem Neumieter ein lebenslanges Mietrecht zugesichert wird.

Fokus auf Schnelligkeit

Die Uhren ticken bei Zwangsversteigerungen – der Natur der Sache geschuldet – schneller. Ein Hausverkauf „auf den letzten Drücker“ im Rahmen eines Rückmietverkaufs muss nicht nur flexibel und zeitnah abgewickelt werden, sondern darüber hinaus die Rahmenbedingungen berücksichtigen. Beispielsweise die gesetzliche Vorgabe, dass zwischen Vertragsangebot und Unterschrift beim Notar mindestens zwei Wochen liegen müssen – trotz Zeitdrucks.

Dann die organisatorische Seite: Der Kauftermin muss kurzfristig noch vor dem Zwangsversteigerungstermin angesetzt werden, alternativ gilt es, den Insolvenzverwalter davon zu überzeugen, dass ein Kaufvertrag in Aussicht steht, sodass dieser den Zwangsversteigerungstermin aufhebt.

Dabei ist es hilfreich, wenn die Prozesse beim Rückmietverkauf bereits so eingespielt sind, dass sie problemlos auch auf den Sonderfall Zwangsversteigerung Anwendung finden können. Unterm Strich ist es so möglich, den gesamten Ablauf auf bis zu drei Wochen herunterzubrechen.

Hausaufgaben machen

Am Ende des Rückmietverkaufsprozesses steht ein ortsüblicher Mietvertrag zwischen dem ursprünglichem Immobilienbesitzer, also dem Rückmietverkäufer, und dem neuen Immobilienbesitzer beziehungsweise Rückmietkäufer. Ob der Rückmietverkauf sich als Zwischenlösung entpuppt oder aber als langfristige Lösung erweist, liegt in der Hand des Rückmietverkäufers.

Damit dieser im besten Fall auf Lebenszeit in seiner Immobilie bleiben kann, muss er seine Hausaufgaben machen. Soll heißen: Finanziell gut haushalten, dafür gegebenenfalls auch professionelle Beratung in Anspruch nehmen, damit nicht doch noch der unfreiwillige Auszug aus dem geliebten Zuhause droht. Um Letzteres zu verhindern, erhält der Rückmietverkäufer neben einem persönlichen Gespräch auch noch einen schriftlichen Hinweis.

Psychologische Komponente

Der ursprünglich von der Zwangsversteigerung bedrohte Immobilienbesitzer schlägt durch den Rückmietverkauf mehrere Fliegen mit einer Klappe: Nicht nur, dass er dank des Rückmietverkaufs sein Heim nicht verlassen muss oder, ausgehend vom schlimmsten Fall, gar obdachlos wird, es wird ihm zudem ermöglicht, im Familien- und Bekanntenkreis sein Gesicht zu wahren – ein nicht zu unterschätzender psychologischer Aspekt.

Mehrkosten fallen durch den Sonderfall der Zwangsversteigerung ebenfalls nicht an – hat der Neumieter seine alten Schulden beglichen, kann er unbelastet ein sein neues altes Leben durchstarten.

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