„Wir achten auf eine gute Reputation der Initiatoren“

Ist für Sie bei der Entscheidung für ein Emissionshaus relevant, ob es eine eigene KVG als Tochter gründet oder eine Service-KVG beauftragt?

Diese Entscheidung des Emissionshauses ist für uns im ersten Schritt nicht relevant. Allerdings ist es für uns wichtig, wie und welche Prozesse bei der Service-KVG implementiert sind und welche Reputation die Service-KVG hat, um für uns eine Risikoeinschätzung und Risikoabwägung vorzunehmen.

Welche Aufgabe kommt einer Verwahrstelle zu, wenn ein Fonds in wirtschaftliche Not gerät?

Nach Paragraf 86 KAGB stellt die Verwahrstelle der BaFin auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die sie im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten und die die zuständigen Behörden benötigen können.

Die Verwahrstelle ist ferner berechtigt und verpflichtet, im eigenen Namen Ansprüche der Anleger wegen Verletzung der Vorschriften des KAGB oder der Anlagebedingungen gegen die KVG geltend zu machen. Erlischt das Recht der KVG, einen AIF zu verwalten, geht das Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen auf die Verwahrstelle zur Abwicklung über.

Voraussetzung ist, dass der AIF künftig nicht intern verwaltet wird, eine neue externe KVG bestellt oder ein anderer Liquidator bestimmt wird. Die Verwahrstelle hat den AIF abzuwickeln und das verbleibende Vermögen an die Anleger zu verteilen.

Die Versicherungsprämie für alternative Verwahrstellen ist an die Höhe des vom Emittenten eingesammelten Eigenkapitals gekoppelt und steigt nahezu proportional zum eingeworbenen Eigenkapital.

Wie wirkt sich dies auf die Fondsgestaltung aus?

Nach unserer Erfahrung wirkt sich die Versicherungsprämie nicht auf die Fondsgestaltung aus, da sie von der Verwahrstelle abzuschließen ist und somit einen Bestandteil der Verwahrstellenvergütung darstellt.

Aus Sicht der Verwahrstelle wäre es sinnvoll, die Mindestversicherungssumme auszuschöpfen. Bei der Versicherung handelt es sich um eine Objektversicherung, bei der zehn Prozent des eingezahlten Eigenkapitals beziehungsweise eine Million Euro pro Fonds zu versichern sind.

Interview: Kim Brodtmann

Foto: BLS

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