AfD-Programm bedroht Erneuerbare-Energien-Fonds

Nicht ausgeschlossen jedoch ist, dass sie weiteren Zuspruch gewinnen könnte, wenn es den anderen Parteien nicht gelingt, die öffentliche Debatte von Islam und Zuwanderung auf die anderen Politikfelder auszuweiten. Bei diesen bietet das AfD-Programm nicht nur zum EEG einigen, sagen wir: Diskussionsstoff.

Auch könnten andere Parteien AfD-Positionen übernehmen, um Wähler zurückzugewinnen. In dieser Hinsicht haben sich einige ihrer Politiker in den letzten Wochen als ziemlich flexibel erwiesen, auch wenn rückwirkende Änderungen am EEG dabei wahrscheinlich nicht im Vordergrund stehen werden.

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Doch auch wenn höchst ungewiss ist, ob das AfD-Programm jemals Bedeutung erlangt: Anbieter und Vertriebe von Erneuerbare-Energien-Beteiligungen müssen reagieren und ihre Prospekte darauf überprüfen, ob sie ausreichend deutliche Hinweise auf das Risiko enthalten, dass die EEG-Vergütung nachträglich reduziert oder gestrichen wird.

G.U.B Analyse Schnell-Check

Ein Schnell-Check von G.U.B. Analyse in Prospekten aktueller Beteiligungsangebote hat ergeben: Das ist nicht immer der Fall. Sie enthalten zwar durchweg einen generellen Hinweis auf mögliche Gesetzesänderungen, bleiben aber teilweise in Hinblick auf Änderungen der EEG-Vergütung allenfalls vage.

Gegebenenfalls muss das separat oder durch einen Prospektnachtrag korrigiert werden. Und zwar unabhängig davon, für wie (un-)wahrscheinlich es aus subjektiver Sicht der Verantwortlichen sein mag, dass das AfD-Vorhaben umgesetzt wird.

Denn objektiv ist das Risiko einer nachträglichen EEG-Änderung mit dem AfD-Parteitag gestiegen: Von „faktisch unmöglich“ zumindest auf „nicht vollkommen ausgeschlossen“.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Anna Mutter

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