Autark Invest: Vertrieb mit abgelaufenem Prospekt?

Die Finanzaufsicht BaFin weist auf ihrer Website darauf hin, das der Verkaufsprospekt der Autark Invest GmbH, Olpe, „ungültig“ ist. Er hat sein gesetzliches Haltbarkeitsdatum überschritten.

Die Bafin betrachte die Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen nämlich als erlaubnispflichtige Anlagevermittlung.
BaFin-Gebäude in Frankfurt

Der BaFin liegen der Meldung zufolge Anhaltspunkte dafür vor, dass die Autark Invest GmbH öffentlich Nachrangdarlehen unter der Bezeichnung „Autark Invest 2016“ anbietet.

Der Verkaufsprospekt für das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlage sei jedoch nach Paragraf 8a Vermögensanlagengesetz nicht mehr gültig, so die dürre Mitteilung der Behörde.

Prospektablauf nach zwölf Monaten

Hintergrund: Nach der Vorschrift ist ein Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen nach seiner Billigung durch die BaFin nur zwölf Monate lang für öffentliche Angebote gültig (sofern er um etwaig erforderliche Nachträge ergänzt wurde).

Soll die Emission über den Zeitraum hinaus fortgesetzt werden, muss das Billigungsverfahren mit einem entsprechend aktualisierten Prospekt erneut durchlaufen werden. Das Angebot der Autark Invest GmbH war im August 2016 gestartet worden, der Prospekt ist also spätestens seit August 2017 abgelaufen.

Eine Verbindung zu dem Prospekt der Autark Capital Care GmbH aus Dortmund besteht offenbar nicht. Diese Emission hatte im Mai 2016 den Vertriebsstart verkündet, sie muss also spätestens seit Mai 2017 wegen Prospektablauf beendet sein. (sl)

Foto: BaFin

 

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