P&R: Sehr positive Resonanz der Gläubiger auf den Vergleichsvorschlag der Insolvenzverwalter

Die Gläubiger in den Insolvenzverfahren der deutschen P&R Gesellschaften haben sehr positiv auf den Vergleichsvorschlag der Insolvenzverwalter reagiert. Bislang haben schon über 95 Prozent der Gläubiger bzw. deren anwaltliche Vertreter ihre Zustimmung zum Vergleich über die Forderungsfeststellung erklärt. Insgesamt wurden in den vier Insolvenzverfahren über 80.000 Schreiben an rund 54.000 Gläubiger verschickt.

Im Frühjahr 2018 meldeten die deutschen P&R-Gesellschaften Insolvenz an.

„Es gehen täglich noch unterzeichnete Vergleichsvorschläge ein, so dass die Zustimmungsquote in den nächsten Wochen noch weiter ansteigen wird. Vorbehaltlich der detaillierten Erfassung der einzelnen Rückmeldungen, stimmen nahezu alle Gläubiger, die sich zurückgemeldet haben, dem Vergleichsvorschlag zu.

Dies gilt auch für Gläubiger, die von P&R ein vermeintliches Eigentumszertifikat für Container erhalten haben. Nahezu alle Gläubiger stimmen dabei auch der von der Annahme des Vergleichsvorschlags unabhängigen Hemmungsvereinbarung zu“, erklärt Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé in einer ersten Zwischenbilanz.

80.000 Schreiben an 54.000 Gläubiger 

Seit Ende April wurden in den vier Insolvenzverfahren insgesamt über 80.000 Schreiben an rund 54.000 Gläubiger verschickt. In Fällen, die besonderer Klärung bedürfen (wie etwa bei Minderjährigen, Erbfällen, Vertretungsfällen, Betreuungsfällen bzw. bei fehlenden Unterschriften oder einer verspäteten Einreichung der ursprünglichen Forderungsanmeldung, Mehrfachanmeldungen oder erst noch zu ermittelnden neuen Adressen etc.), ist der Versand noch nicht abgeschlossen. In diesen Fällen werden die Gläubiger um Geduld gebeten und gelten gesonderte Rücksendefristen.

„Gläubiger, die bislang noch nichts zurückgesandt haben und den Vergleichsvorschlag annehmen wollen, werden gebeten, dies rasch zu tun, da eine Annahme durch alle Gläubiger angestrebt wird“, betont Dr. Michael Jaffé.

Derzeit laufen vier Insolvenzverfahren gegen P&R 

Die Annahme der Vergleichsvereinbarung bietet für alle Gläubiger gleichermaßen Vorteile. Sie ermöglicht insbesondere die Feststellung einer Forderung in den Insolvenzverfahren und damit die Teilnahme an Abschlagsverteilungen.

Die Feststellung der Forderungen muss in den vier P&R-Insolvenzverfahren getrennt erfolgen. Bis alle eingegangenen Unterlagen abschließend durchgesehen und individuell in den Systemen erfasst sind, wird noch einige Zeit vergehen. Die Insolvenzverwalter gehen wie bisher davon aus, dass die abschließende Entscheidung über die Annahme im Herbst 2019 verkündet werden kann.

Abschlagsverteilung soll im Januar 2020 beginnen

Damit wäre dann auch eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, eine erste Abschlagsverteilung für die Gläubiger, die der Vereinbarung zugestimmt haben, im Jahr 2020 auf den Weg zu bringen. . Dort finden sich auch Erläuterungen zu einzelnen Themen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

Foto: Shutterstock

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