P&R-Insolvenzverfahren durch Corona nicht beeinträchtigt

Die Vermietung und Verwertung der Container im Zuge der Insolvenzverfahren der deutschen P&R Containervertriebsgesellschaften sind nach Informationen des Insolvenzverwalters bislang durch die Corona-Krise nicht beeinträchtigt. Eine beachtliche Summe aus der Verwertung wurde bereits realisiert.

„Uns erreichen verständlicherweise eine Vielzahl von Anfragen der Anleger, die sich Sorgen machen, ob die Containerverwertung durch die Krise beeinträchtigt wird. Wir haben dieses Thema im ersten Quartal 2020 intensiv begleitet und konnten so sicherstellen, dass die Containerverwertung nicht beeinträchtigt wurde“, teilt Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé mit. 

„Insbesondere gab es bislang keine negativen Auswirkungen auf die Nachfrageseite. Es kam im Gegenteil eher zu einer erhöhten Nachfrage nach Containern, weil sich gleichzeitig das Angebot verringerte, auch weil Neucontainer in China herstellt werden und dort die Produktion teilweise komplett heruntergefahren war. Auch die Mieten konnten bislang planmäßig eingezogen werden. Es gab bislang keine Ausfälle und keine Verzögerungen. Ob dies so bleibt, kann natürlich niemand garantieren. An unserem Ziel, aus dem Containerportfolio Erlöse von über 1 Milliarde Euro für die Gläubiger zu erwirtschaften, hat sich nichts geändert“, so Jaffé weiter.

325 Millionen Euro realisiert

Bis Ende März 2020 wurden der Mitteilung zufolge aus der planmäßigen Verwertung der vorhandenen Container rund 325 Millionen Euro realisiert. Die Insolvenzverwalter streben weiterhin an, die ersten Abschlagsverteilungen in den verschiedenen Insolvenzverfahren noch im laufenden Jahr auf den Weg zu bringen, auch wenn hierfür noch umfangreiche Vorbereitungsarbeiten notwendig sind. Dies gilt etwa in Bezug auf die Verteilung der Gelder zwischen den Insolvenzverfahren, es müssen aber auch formale Punkte wie die Bankverbindungen der rund 54.000 Gläubiger noch einmal überprüft werden.

Gläubiger können den Angaben zufolge nur an einer Abschlagsverteilung teilnehmen, wenn ihre Forderung geprüft und festgestellt ist. Dies setzt weiterhin den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung voraus, denn nur auf der Basis der darin enthaltenen Erklärungen kann eine Forderungsfeststellung erfolgen.

Letzte offene Fälle

Derzeit arbeiten die Rechtsanwälte der Kanzlei Jaffé ebenso wie das Abwicklungsteam intensiv daran, die letzten Vergleichsvereinbarungen in den noch offenen Fällen (meist Erbfälle) bis zum Sommer erstellen und verschicken zu können, heißt es in der Mitteilung. Die Gläubiger werden gebeten, die ihnen gestellten Rückfragen möglichst rasch zu beantworten und auch die Vergleichsvereinbarungen möglichst zeitnah zurückzuschicken, damit sie keine Nachteile erleiden und im schlimmsten Fall an der ersten Abschlagsverteilung nicht teilnehmen können.

Der Rücklauf der bislang versandten Vergleichsvereinbarungen sei weiter äußerst positiv. In fortgesetzten gerichtlichen Prüfungsterminen konnten demnach über alle Verfahren hinweg rund 80.000 Forderungen der Anleger geprüft und festgestellt werden.

Gerichtlicher Prüfungstermin vertagt

Für die noch offenen Fälle und die bislang noch nicht eingereichten Vergleichsvereinbarungen wurden vom Amtsgericht München die Prüfungstermine auf den 18. Juni 2020 vertagt. In diesem Termin werden erneut mehrere tausend Forderungen festgestellt werden können. Mit einer weiteren Vertagung in den Herbst sei angesichts der hohen Zahl von Forderungsanmeldungen zu rechnen.

Foto: Shutterstock

 

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