Entgeltumwandlung in der bAV bleibt beitragsfrei

Der Bundesrat hat einen Beschluss des Deutschen Bundestags gebilligt, demzufolge die Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) auch über das Jahr 2008 hinaus beitragsfrei bleiben.
Damit müssen Arbeitnehmer, die Teile ihres Arbeitsentgelts für die Altersvorsorge aufwenden, für diese Beiträge zur bAV keine Sozialabgaben leisten. Schätzungen zufolge werden den Sozialversicherungsträgern durch die Neuregelung Beitragseinnahmen in der Größenordnung von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr entgehen.
Nach Angaben der Bundesregierung haben derzeit mehr als 17 Millionen Arbeitnehmer Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.

In seiner Sitzung beschloss die Ländervertretung zudem die Erhöhung der Zulage zur staatlich geförderten Riester- Rente für jedes ab dem Jahr 2008 geborene Kind von 185 Euro auf 300 Euro jährlich. (af)

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