Riester-Rente nichts für Geringverdiener?

Bislang galt die die Riester-Rente als Top-Seller der deutschen Lebensversicherungsbranche. Nun ist das Produkt nach einem Bericht des ARD-Nachrichtenmagazins „Monitor“ in der Kritik. Der Vorwurf: Wer als Geringverdiener im Rentenalter auf eine staatliche Grundsicherung angewiesen ist, dessen Riester-Rente wird auf diese Grundsicherung angerechnet und der erhält wohlmöglich von seiner privaten Zusatzrente keinen Cent.
Die Mahnung wiegt deswegen auch schwer, weil mit der Meldung nun der Produktvertrieb und die Vorsorgebemühungen der vielumworbenen Hauptzielgruppe der Riester-Rente – die Geringverdiener – in Frage gestellt werden.

Kritik an den Monitor-Recherchen übt die Deutschen Rentenversicherung Bund, Berlin: ?Die Aussage, dass ein Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen, der 32 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt habe, von der Riester-Rente nicht profitiere, ist sehr irreführend.? Sämtliche Einkünfte, wie auch die Riester-Rente, würden auf die steuerfinanzierte Grundsicherung angerechnet. Abgestellt werde bei der vorliegenden Aussage aber nur auf das Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach Aussagen des Rentenversicherers machten die Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aber nur rund 65 Prozent des Bruttoeinkommens der über 65-Jährigen aus. Die Einkommen aus anderen Alterssicherungssystemen, Erwerbstätigkeit und Zinsen oder Vermietungen werden bei diesen Berechnungen ausgeblendet.

Nach den Ergebnissen der Studie ?Altersvorsorge in Deutschland 2005? werden von den heute 40 bis 45-Jährigen in den alten Ländern lediglich 15 Prozent (Männer) beziehungsweise 24 Prozent (Frauen) ausschließlich eine gesetzliche Rente beziehen. In den neuen Ländern werden es 27 Prozent (Männer) und 18 Prozent (Frauen) sein. Insoweit sei die pauschale Aussage, dass für einen Durchschnittsverdiener die Riester-Rente nicht sinnvoll sein kann, sehr problematisch.

Auch das Bundesfinanzministerium in Berlin wehrt sich gegen die Berichterstattung: Die Behauptung, dass nach 32 Beitragsjahren kein Nutzen aus der Riester-Rente gezogen werden könne, sei falsch. Würden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Riester-Rente gemeinsam betrachtet, so liege das Alterseinkommen bereits nach 20 Jahren über dem durchschnittlichen Grundsicherungsbedarf, argumentiert die Behörde.

Dagegen bestätigt der Vorsitzende des Sachverständigenrates Prof. Bert Rürup, dass die Vorwürfe nicht aus der Luft gegriffen sind. Ein Problem bei der Riester-Rente bestehe darin, dass die Auszahlungen auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden, erklärte der Wissenschaftler und forderte eine Nachbesserung.
Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin fordert nun von der Bundesregierung, die Vollanrechnung der Riester-Rente auf die staatliche Grundsicherung im Alter aufzunehmen. ?Es sind schnelle politische Maßnahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass sich Eigenvorsorge immer loht?, sagt Dr. Peter Schwark, Pressesprecher des GDV.

Derweil wehrt sich das ARD-Politikmagazin Monitor gegen den Vorwurf, unseriös und unfair über die Riester-Rente berichtet zu haben. Sowohl das Bundesarbeitsministerium, als auch Riester hätten diesen Sachverhalt wiederholt bestätigt. Zudem hatte der Vorsitzende des Sachverständigenrates Rürup gesagt, ein Problem bei der Riester-Rente bestehe darin, dass die Auszahlungen auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werde. Für Geringverdiener, die erwarten, auf Grundsicherung im Alter angewiesen zu sein, könne es daher durchaus rational sein, keinen Riester-Vertrag abzuschließen.

Des Weiteren stellt die Magazin-Redaktion klar, dass in dem Papier der Deutschen Rentenversicherung nicht – wie vom Bundesarbeitsministerium behauptet ? nur die Zahlbeträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung in den Blick genommen wurden, sondern auch die Riester-Rente. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet in ihrem Modell vor, dass ein Versicherter mit 32 Beitragsjahren und durchschnittlichem Einkommen bei Renteneintritt im Jahr 2030 mit gesetzlicher Rente plus Riester-Rente nicht über das Grundsicherungsniveau kommen wird. Das wörtliche Fazit der Rentenversicherung für diesen Fall: ?Der Riester-Rentenbetrag wird in voller Höhe angerechnet. Riestern lohnt sich nicht“, so das Resümee der Monitor-Redaktion. (dr)

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