Zeitwertkonten: Kabinett beschließt Gesetzesentwurf

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzesentwurf verabschiedet, um Arbeitszeitkonten zu verbessern. Dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geht dieser nicht weit genug.

Ziel des Entwurfs mit dem Namen ?Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen? (kurz Flexi-Gesetz) ist es, Zeitwertkonten insgesamt attraktiver zu machen. So soll das Risiko einer Unternehmensinsolvenz für die Konten der Arbeitnehmer verringert werden. Zudem werde es künftig unter anderem eine begrenzte Mitnahmemöglichkeit geben, wenn Beschäftigte den Arbeitgeber wechseln (siehe auch Cash. 9/2008).

Neuregelung ab 2009

Damit der Bundestag die Neuregelungen noch rechtzeitig zum 1. Januar 2009 verabschiedet, wurde das Gesetzgebungsvorhaben als eilbedürftig eingestuft. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

Die Regelungen betreffen nur sogenannte Wertguthaben, auf denen Arbeitnehmer Arbeitsstunden oder Arbeitsentgelt im Wert von mindestens drei Monatsgehältern angesammelt haben. Arbeitszeitkonten, die dem Ausgleich von Gleitzeit oder Überstunden dienen, sind davon nicht betroffen.

Zeitwertkonten sollen über Einzahlungen von Zeit- und Geldwerten den vorzeitigen Ruhestand oder Teilzeitphasen wie Kinderbetreuung, Pflege oder ein Sabbatjahr ohne finanzielle Einbußen ermöglichen (cash-online berichtete hier).

Gewerkschaften üben deutliche Kritik

Nach Ansicht des DGB bleibe der Entwurf ?deutlich hinter dem zurück, was notwendig ist?, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock der ?FAZ?. Beschäftigte, die einen Teil ihrer Arbeitszeit auf Konten ansammelten, würden ihrem Arbeitgeber nichts anderes als ein zinsloses Darlehen gewähren. Sie müssten deshalb umfassend vor einer Zahlungsunfähigkeit geschützt werden.

Der DGB forderte die Bundesregierung auf, ?die Zusagen der Koalitionsvereinbarung einzuhalten und deutlich nachzulegen.? (hi)

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