BGH: Gomez darf Riester-Meisterschale behalten

Obwohl Mario Gomez trifft wie am Fließband, sucht der FC Bayern die Tabellenspitze der Fußballbundesliga momentan mit dem Fernrohr. Der Stürmer muss sich um die Meisterschale trotzdem keine Sorgen mehr machen – zumindest als Werbepartner der Hanse Merkur Versicherung darf er sie weiter hochhalten, hat der BGH entschieden.

Streitobjekt Meisterschale
Streitobjekt Meisterschale

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Markenrechtsklage gegen die Hanse Merkur24 Lebensversicherung gescheitert. Das Hamburger Unternehmen darf weiter mit einer „Riester-Meister“-Schale für seine Online-Förderrente werben. Der I. Zivilsenat des BGH wies die Beschwerde der DFL gegen die Nichtzulassung der Revision zurück (IZR 201/09).

Ende 2009 hatte bereits das Oberlandesgericht München (AZ 29 U 2835/09) geurteilt, dass zwischen Werbemittel und DFB-Meisterschale wegen markanter Abweichungen „weder klanglich noch schriftbildlich oder begrifflich“ eine Verwechslungsgefahr bestehe.

Ob Gomez sich mit der Riester-Meisterschaft über die aktuelle Bayern-Krise hinwegtrösten kann, darf dennoch bezweifelt werden. (hb)

Foto: Hanse Merkur

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments