ADAC steigt ins Privathaftpflicht-Geschäft ein

Der Automobilclub ADAC erweitert sein Versicherungssortiment zum 1. August um eine Privathaftpflichtpolice. Die beiden Tarif-Varianten „Basis“ und „Exklusiv“ sollen Forderungen Dritter absichern, die Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden erleiden, teilt der ADAC mit.

Unfall_HaftpflichtDie Police steht ausschließlich ADAC-Mitgliedern zur Verfügung. Die Basis-Vertrag sieht eine Deckungssumme von bis zu fünf Millionen Euro vor, in der Exklusiv-Ausführung sind es bis zu zehn Millionen Euro – jeweils pro Versicherungsfall.

In beiden Varianten ist der Gebrauch von Elektrofahrrädern (Pedelecs) bis 25 km/h, ob mit oder ohne Anfahrhilfe, versichert. Als Grund für den Einschluss gab der ADAC an, dass noch immer nicht eindeutig geregelt sei, ob und unter welchen Voraussetzungen Pedelecs als Fahrrad gelten. Damit bleibe unklar, ob Unfallfolgen von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst sind, teilen die Münchner mit.

Darüber hinaus deckt die Police Schäden durch die Benutzung weiterer nicht zulassungs- und versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge, wie Golfcaddies, Kranken- und Elektrofahrstühle, motorgetriebene Kinderfahrzeuge oder Rasenmäher, heißt es.

Die Exklusiv-Variante beinhaltet zudem eine Forderungsausfalldeckung, die greifen soll, wenn der Versicherte von einem Dritten geschädigt wird, dieser aber nicht dafür aufkommen kann. (lk)

Foto: Shutterstock

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