Tempolimit für LV-Abschlusskosten

Fraglich ist darüber hinaus, ob eine effiziente Senkung der Vertriebskosten dadurch bewirkt werden kann, dass der Vertriebsweg der ungebundenen Vermittler durch eine Maximierung der Abschlusskosten unter Druck gesetzt wird. Denn diese Maßnahme hat nur für den ungebundenen Vertrieb einschneidende Wirkung. Sie trifft Pools, Vertriebe und Makler in ihrer Existenz.

Pools leben von Overheadprovisionen, die weit über der angedachten Abschlusskostengrenze liegen. Aus diesen müssen sie ihre umfassenden Unterstützungsleistungen für ungebundene Vertriebler finanzieren.

Die existentielle Bedeutung der Abschlusskostengrenze für Pools ist nicht zuletzt dadurch deutlich geworden, dass sie sich sofort zu Gesprächen zusammengefunden haben, um dem Wirken der Versicherer entgegenzusteuern.

Aber auch Vertriebe müssen den Unterhalt ihrer eigenen aus Handelsvertretern bestehenden Absatzorganisation ebenso wie Versicherer aus der Provision finanzieren. Bisher gelingt es ihnen, die Kosten deutlich unter denen einer Stammorganisation eines Versicherers zu halten.

Auswirkungen der Provisionsbegrenzung in der Beratungspraxis

Die Auswirkungen der angestrebten Provisionsbegrenzung zeichnet sich schon heute in der Beratungspraxis ab: Vorhaben, neue Vertriebsgesellschaften in den deutschen Markt einzuführen, werden wegen des drohendenden Limits auf Eis gelegt.

Vertriebe denken darüber nach, ihre Dienstleistungen zu erweitern, weil sie sich kaum mehr lebensfähig ansehen, wenn die Pläne zur Begrenzung der Abschlussprovisionen in die Praxis umgesetzt werden.

Schließlich sind auch Makler von der Begrenzung betroffen und zwar im Hinblick auf die Sicherstellung der laufenden Betreuung ihrer Kunden im Personengeschäft. Makler können die vertraglich mit Haftungsfolgen geschuldete Betreuung ihrer Kunden in den Verträgen mit diesen nicht formularmäßig ausschließen.

Auskömmliche erstjährige Provision für dauerhafte Kundenbetreuung fundamental

Der Ausschluss würde Kunden unangemessen benachteiligen, weshalb er unwirksam wäre. Zur Sicherstellung der dauerhaften Betreuung der Versicherungsverträge sind Makler auf auskömmliche erstjährige Provisionen angewiesen, weil diese Kosten aus der Courtage ab dem zweiten Versicherungsjahr nicht zu bestreiten sind.

Es kommt hinzu, dass die vom GDV erstrebte Begrenzung der Abschlusskosten keineswegs in den Versicherungsprodukten ankommen muss. Deshalb ist kaum verwunderlich, dass die Tarifbeiträge in der Krankenvollversicherung trotz der Begrenzung der Abschlusskosten nicht gesunken sind.

Versicherer mit großen Ausschließlichkeitsorganisationen können die Kostenersparnis im ungebundenen Vertrieb dazu nutzen, ihren Organisationen mehr Schlagkraft zu verleihen. Geschieht dies, werden die vom ungebundenen Vertrieb abhängigen Versicherer dabei erfahrungsgemäß aber auch nicht tatenlos zusehen.

Keine Verbesserung des Verbraucherschutzes – im Gegenteil

Vielmehr ist zu erwarten, dass Sie den Vermittlern auf anderem Wege Vergütungen zukommen lassen. Dies zeigt die aktuelle Situation im Krankenversicherungsgeschäft. Jedenfalls ist deshalb keine Verbesserung des Verbraucherschutzes zu erwarten – im Gegenteil.

Seite drei: Nettopolice versus Bruttopolice

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