Arag versichert gegen Falschberatung beim Aktienkauf

Der Düsseldorfer Rechtsschutzversicherer Arag hat vier Neuprodukte jeweils für Privat- und Gewerbekunden auf den Markt gebracht. Der Tarif „Arag Aktiv-Rechtsschutz Premium“ soll unter anderem Rechtsschutz bei „Falschberatung beim Aktienkauf“ bieten.

Dr. Matthias Maslaton

Wie die Arag mitteilt, ergänzt die Premium-Variante die bestehenden Produkte „Aktiv-Rechtsschutz Basis und Komfort“. Zu den Neuheiten dieser Linie gehöre beispielsweise, dass Verbraucher, die sich bei Kapitalanlagen falsch beraten fühlen, „Streitigkeiten aus dem Kauf von Aktien oder Rentenwerten“ mit jeweils 10.000 Euro pro Anlageklasse absichern lassen können.

Rechtskosten im Zusammenhang mit risikoarmen Geldanlagen wie Sparbuch, Girokonto, Tagesgeld oder die steuerlich geförderte Altersvorsorge seien hingegen in allen drei Tarif-Varianten unbegrenzt abgedeckt, erklärt der Versicherer.

Der Premium-Tarif übernimmt laut Arag zudem die Kosten für eine anwaltliche Beratung zur Testamentserstellung und finanziert Eltern eine Studienplatzklage mit fünf Verfahren pro Vertragsdauer. Dies sei weit mehr, als Mitbewerber anbieten würden, heißt es aus Düsseldorf.

„Arag JuraCheck“ soll bei AGB-Prüfung helfen

Mit dem Neu-Tarif „Arag JuraCheck“ könnten Vertragsklauseln oder die eigene Webseite von Anwälten rechtlich geprüft werden, so die Arag weiter. „Besonders interessant ist dieses Angebot für Selbstständige sowie kleinere und mittelständische Unternehmen, denn sie haben in der Regel keine eigene Rechtsabteilung und sind dankbar, im Ernstfall einen starken Partner an ihrer Seite zu wissen“, sagt Arag-Produktvorstand Dr. Matthias Maslaton. Zudem sei für Firmenkunden ein Check der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder die Bonitätsauskunft potenzieller Kunden eingeschlossen. Kunden, die zusätzlich eine persönliche Beratung durch einen Anwalt vor Ort wünschen, müssten den Tarif „ARAG JuraCheck Plus“ wählen.

„Arag web@ktiv“ auf Firmenkundengeschäft erweitert

Darüber hinaus steht der Tarif „Arag web@ktiv“ jetzt auch Firmenkunden zur Verfügung, um „Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der Internetnutzung“ abzusichern. Der „herausragende Start“ des Produkts im Privatkundenbereich, mit 2.300 Policen zwischen Oktober und Dezember 2012, habe zu der Entscheidung beigetragen.

Werden beispielsweise über ein Unternehmen oder seine Mitarbeiter Unwahrheiten im Netz verbreitet, soll der „Rufretter“ dabei unterstützen, rufschädigende Inhalte löschen zu lassen und „die Verursacher zur Verantwortung“ zu ziehen. Darüber hinaus biete der Arag web@ktiv einen Beratungs-Rechtsschutz etwa bei Vorwürfen wegen Urheberrechtsverletzungen und deren Abmahnungen, heißt es. (lk)

Foto: Arag

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