Leistungsanalyse: Pflegetagegeld verkürzt Abstand zur Pflegerente

Die Qualität von Pflegetagegeldversicherungen hat sich laut einer Untersuchung des Hofheimer Analysehauses Morgen & Morgen (M&M) deutlich verbessert. Gleichwohl würden Pflegerenten im Leistungsbereich noch Vorteile gegenüber den Pflegetagegeld-Tarifen aufweisen.

Stephan Schinnenburg, Morgen & Morgen

Trotz des Leistungsabstands sei es aber „gut zu wissen, dass es im Bereich Pflegetagegeld positive Weiterentwicklungen gibt“, sagt Stephan Schinnenburg, Geschäftsführer von Morgen & Morgen.

Bei der Analyse der Pflegerenten-Tarife von 17 Lebensversicherern sowie Pflegetagegeld-Tarifen von 29 privaten Krankenversicherern konnte das Analysehaus in beiden Bereichen Verbesserungen feststellen.

Pflegetagegeld punktet mit verbessertem Auslandsschutz

Als positive Weiterentwicklungen bei Pflegetagegeldern hebt M&M beispielsweise vereinzelte Verbesserungen beim Versicherungsschutz im Ausland hervor. Zusätzlich steche bei Pflegetagegeldern die „Pflegestufe 0“ hervor, die nun auch bei manchen Tarifen eingeschlossen sei, in denen sie bisher noch nicht vorgesehen war, teilt M&M mit.

Mehr „Flex-Tarife“ in der Pflegerente

In der Sparte Pflegerente fällt laut der Analysten eine Zunahme an „Flex-Tarifen“ auf. Dabei erhält der Versicherte die Möglichkeit, für die jeweilige Pflegestufe im Leistungsfall individuelle Leistungsbeträge festlegen zu können.

Produkte gleichen sich stärker an

Da es nach wie vor Unterschiede zwischen den Absicherungsformen gebe, seien die Benchmarks der Ratingskala der jeweiligen Sparten bisher jedoch noch nicht gleichgezogen. Perspektivisch gesehen, sei dies aber durchaus interessant, so Schinnenburg. „In der Tat sehen wir langfristig, dass sich die angebotenen Absicherungsprodukte im Pflegemarkt homogenisieren könnten. Die Chance einer Vergleichbarkeit rückt durch die Angleichung der Leistungen in der Sparte Pflegetagegelder an das Niveau der Pflegerente näher.“

Um perspektivisch eine einheitliche Beurteilung der unterschiedlichen Lösungen für ein und dasselbe Absicherungsbedürfnis zu ermöglichen, wurden im letzten Jahr die Leistungsfragen für die Pflegerente mit denen des Pflegetagegeldes gleichgezogen, berichtet M&M.

Foto: Morgen & Morgen

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