Roland Rechtsschutz startet Hotline für Whistleblower

Der Kölner Rechtsschutzversicherer Roland hat sein Produktangebot für Mittelstand und Großunternehmen (MGU) neu aufgelegt. Unter anderem sieht der neue „Universal-Straf-Rechtsschutz“ die Einrichtung einer Whistleblower-Hotline vor.

Bettina Hesse, Roland Rechtsschutz

Wie Roland mitteilt, soll die Hotline Mitarbeitern eines Unternehmens ermöglichen, anonym auf illegale Praktiken in der Firma hinzuweisen. Das Unternehmen könne so wichtige Gegenmaßnahmen ergreifen und großen Schaden vermeiden, heißt es. Für den Fall, dass das versicherte Unternehmen im Rahmen eines Rechtsschutzfalls eine Whistleblower-Hotline einrichten müsse, um den Sachverhalt weiter aufzuklären, übernehme Roland diese Kosten bis zu 5.000 Euro.

Neuerung soll Gefahr von Insolvenz-Straftaten minimieren

Zu den weiteren Neuerungen des neuen Universal-Straf-Rechtsschutzes zählt laut Roland die Unterstützung im sogenannten Schutzschirmverfahren. Demnach können Kunden ihr Unternehmen im Rahmen eines selbst entwickelten Sanierungsplans aus der wirtschaftlichen Krise führen.

Dafür benötigten sie eine Bescheinigung eines in Insolvenz-Sachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Diese bestätige, dass zwar Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung drohe, das Unternehmen aber nicht bereits zahlungsunfähig sei. Roland übernehme die Kosten zur Erstellung dieser Bescheinigung. Die Leistung soll den Kunden unabhängig von einem Rechtsschutzfall zur Verfügung stehen und diene als vorbeugende Maßnahme, um die Gefahr von Insolvenz-Straftaten zu minimieren, erklärt das Unternehmen.

Beratung zum Korruptionsrisiko

Neu ist laut Roland auch die Beratung zum Korruptionsrisiko: Sind neue Geschäftstätigkeiten im Ausland geplant, übernehme man die Kosten einer ersten Beratung zum Korruptionsrisiko im anvisierten Land, erklärt Roland-Vorstandsmitglied Bettina Hesse.

Unabhängig von einem Rechtsschutzfall biete Roland zudem eine exklusive Compliance-Schulung an, die innerhalb der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden könne. (lk)

Foto: Roland Rechtsschutz

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