BU-Leistungsregulierung: Versicherer keine Drückeberger

Es ist ein beliebtes Vorurteil bei Vorsorgeskeptikern, dass sich Versicherer im Ernstfall um eine BU-Leistungsregulierung herumdrücken. Eine aktuelle Analyse zeigt, dass von einer systematischen Benachteiligung der Versicherungsnehmer keine Rede sein kann.

Hauptablehnungsgrund ist nach wie vor die fehlende Reaktion des Kunden im Rahmen der Leistungsfallbeantragung.

Die objektive Einsicht, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, macht den BU-Abschluss nicht unbedingt zu einer Selbstverständlichkeit. Die im April veröffentlichte „Biometrie-Studie“ im Auftrag der Gothaer Versicherung ergab, dass jeder dritte Erwerbstätige (31 Prozent) die am Markt angebotenen BU-Tarife als zu teuer erachtet. Jeder fünfte (20 Prozent) kritisiert die Leistungen der Versicherungen als zu gering oder fürchtet, dass diese im Ernstfall nicht erbracht werden.

Vorurteil Leistungsregulierung

Dem beliebten Vorurteil, dass sich Versicherer im Ernstfall um eine Leistungsregulierung herumdrücken, tritt Branchenbeobachter Michael Franke entgegen: „Die Regulierungspraxis der Gesellschaften weist im Schnitt keine besonderen Auffälligkeiten auf. Im Gegenteil hat sich gezeigt, dass sich die relevanten Kennzahlen in den letzten Jahren verbessert haben oder zumindest konstant geblieben sind“, sagt der Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg.

Der BU-Experte und sein Team haben Stichproben von mindestens 100 Leistungsfällen von jeweils sieben Versicherer, die zusammen mehr als 50 Prozent des Gesamtmarkts repräsentieren, untersucht. „Auch wenn es umstrittene Fälle gibt, zeigen die Ergebnisse der Studie eindeutig, dass die Vorwürfe einer systematischen Benachteiligung von Versicherungsnehmern durch Fakten nicht zu belegen sind und nicht dem Gesamtbild entsprechen“, betont Franke.

Ablehnungen aus medizinischen Gründen

Auf die rund 22.400 BU-Leistungsfall-Neuanmeldungen 2012 entfallen demnach rund 13.200 Anerkenntnisse (59 Prozent), 3.600 vorsorgliche Anmeldungen, die von Anspruchstellern nicht weiter verfolgt wurden (16 Prozent) und 5.600 Ablehnungen (25 Prozent).

Der Großteil der Ablehnungen wird laut Franke und Bornberg aus medizinischen Gründen ausgesprochen (38 Prozent), da der nötige BU-Grad von meistens 50 Prozent nicht erreicht worden sei.

Experte Franke moniert allerdings, dass rund 31 Prozent der Ablehnungen aus Anfechtungen und Rücktritten der Versicherer resultierten: „Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist durch Aufklärung von Verbrauchern und Vermittlern überwiegend vermeidbar. Positiv hervorzuheben ist allerdings, dass dieser Anteil bei den untersuchten Unternehmen seit Jahren rückläufig ist.“

Versicherer optimieren Antragsprozess

Diese Sichtweise wird von Frankes Mitbewerber Morgen & Morgen geteilt. Es sei davon auszugehen, so das Hofheimer Analysehaus, dass die Versicherer den Antragsprozess zunehmend dahingehend optimiert haben, die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu reduzieren.

In nicht einmal zehn Prozent der beantragten Leistungsfälle gilt die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht als Ablehnungsgrund. 2008 waren es noch 15 Prozent. Diese Verbesserung macht sich auch im Ranking der häufigsten Ablehnungsgründe positiv bemerkbar: Statt Platz drei steht hier nur noch Platz fünf zu Buche. Hauptablehnungsgrund ist nach wie vor die fehlende Reaktion des Kunden im Rahmen der Leistungsfallbeantragung.

Viele Versicherer unterstützen ihre Vertriebspartner inzwischen mit optimierten und beschleunigten Prozessen, lobt Morgen & Morgen, und verweist auf folgende Beispiele: Quick-Checks zur Auskunft über Vorerkrankungen direkt am Point-of-Sale, Vertragsunterzeichnung am Unterschriften-Pad, Tele-Underwriting und Tele-Claiming sowie Apps für das Smartphone. Neue Ideen und Technologien wie diese, machten vieles leichter und komfortabler, so das Fazit der Analysten. (lk)

Foto: Shutterstock

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