Hürdenlauf für die bAV

Andererseits gebe es jedoch zahlreiche offene Fragen, so Kolvenbach, die „teilweise im bestehenden gesetzlichen Rahmen“ gelöst werden könnten, aber auch neue Rahmenbedingungen erforderten.

Unstrittig sei für ihn beispielsweise die Feststellung, „dass die Beschäftigten umfangreich über die Bedingungen rund um das Opting-out informiert werden müssen.“ Zugleich fragt sich der Experte, welche Folgen ein verspäteter Widerspruch des Arbeitnehmers habe und wie mit bestehenden Arbeitsverhältnissen oder Versorgungsverträgen von früheren Arbeitgebern umzugehen sei?

Last but not least: Welche Regelung soll für Beschäftigte mit befristeten Verträgen gefunden werden, die voraussichtlich keine signifikanten Anwartschaften aufbauen werden?

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Trotz vieler ungelöster Fragen betont Kolvenbach: „Opting-out-Modelle können den Weg der Entgeltumwandlung in die Betriebe ebnen.“

Opting-out: Versicherungswirtschaft hegt Bedenken

Entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung seien dabei Flexibilität sowie zuverlässige Beratung und Begleitung. Zudem seien gesetzliche Regelungen nötig. Allerdings sollten sich diese „auf ein Mindestmaß“ beschränken und nicht dazu führen, „dass überzogene Anforderungen an die Arbeitgeber oder Produktanbieter gestellt werden“.

In der Versicherungswirtschaft sind Bedenken gegen eine Opting-out-Lösung weit verbreitet. Fasst man das Meinungsbild der vier bAV-Experten zusammen, die am Cash.-Round-Table teilnahmen, würde es wohl so lauten: Eine bedarfsgerechte und individuelle Beratung ist jeder „Zwangslösung“ vorzuziehen. (lk)

Foto: BMAS

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