„Brutto-Netto-Spreizung bei BU-Vermittlung oft vernachlässigt“

Gleichwohl müssen sich Versicherer immer wieder dem Vorwurf einer „strategischen Leistungsverweigerung“ erwehren, um dadurch vergangene Fehler in der Prämienkalkulation zu korrigieren. Was entgegnen Sie dem?

Frieg: Ich kenne die Grundlagen für diese Aussage nicht. Die Fakten, die im Markt zur Verfügung stehen, zeigen ein komplett anderes Bild. So kommt das Bundesministerium der Justiz – nach einer großangelegten Untersuchung – im Juli 2013 zu dem Ergebnis, dass Versicherer mitnichten Leistungen verweigern oder verschleppen.

Und auch Franke und Bornberg hat diese Vorwürfe genau untersucht und ist im Februar 2014 zu dem Schluss gekommen, dass die Regulierungspraxis in dieser Hinsicht keine Auffälligkeiten aufweist. Vielmehr haben sich laut Franke und Bornberg die relevanten Kennzahlen sogar weiter verbessert. Auch HDI war Gegenstand dieser Untersuchung, bei der das Analysehaus Zugang zu allen Fakten hat.

Wir sind sicher, dass wir mit dieser Transparenz zusätzliches Vertrauen beim Kunden schaffen. Wir wollen da sein, wenn der Kunde uns am dringendsten braucht, und das transparent und unbürokratisch. Wir gehören nachweislich mit unseren Leistungs-, Prozess- und Annahmequoten, zum Beispiel in der BU nach einem Vergleich des unabhängigen Analysehauses Morgen & Morgen vom April 2014, zu den Besten im Markt.

[article_line tag=“Berufsunfaehigkeitsversicherung“]

Hansemann: Nur zur Ergänzung: Die von Herrn Frieg genannte Untersuchung von Franke und Bornberg hat die großen BU-Anbieter mit einem BU-Unternehmens-Rating ausführlich analysiert und dabei kam heraus, dass von den eingereichten Leistungsfällen knapp über 70 Prozent anerkannt wurden. Von einer strategischen Leistungsverweigerung kann also überhaupt keine Rede sein.

Es sind immer Einzelfälle, die dann auch gern von der Presse aufgegriffen werden. Und selbst bei einem Einzelfall liegt der Sachverhalt nicht immer klar auf der Hand. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen können eine Rolle spielen, wenn es in der Leistungsgewährung stockt. Es kann auch medizinische Gründe geben, die kein klares Bild liefern, ob der BU-Grad unter oder über 50 Prozent liegt. Wenn solche Vorwürfe kommen, darf das Unternehmen oft auch auch gar nicht richtig gegenargumentieren, weil die Schweigepflichtentbindungserklärung fehlt.

Seite vier: „Verbleibende Leistungsablehnungen analysieren“

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