LVRG: Provisionssenkung ist keine Innovation

Was waren das noch für Zeiten, als man mit der Vermittlung von Lebens- und Krankenversicherungen hervorragend über die Runden kam? Vor ziemlich genau einem Jahr wendete sich das Blatt mit dem Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) endgültig. Seitdem ist die Lebensversicherung mit ihren Provisionsmöglichkeiten vom Gesetzgeber eingeschränkt.

Die Haff-Kolumne

Tobias Haff, Procheck24: „Der Makler benötigt eine angemessene Vergütung für seine Beratungsarbeit, damit sich die Ausarbeitung neuer Beratungskonzepte lohnt“.

Die anfängliche Weltuntergangsstimmung verflog bald. Zu sehr waren die Versicherer darauf bedacht, das Jahresendgeschäft nicht zu stören.

Unveränderte Vergütungssätze halfen dabei, den Maklerunmut in Grenzen zu halten. Außerdem benötigte eine derart massive Änderung in den Systemen seine Zeit. Fast stillschweigend wurden die Änderungen auf 2015 verschoben. Nun offenbart sich die Wahrheit mit den ersten Meldungen der Versicherer zu den geplanten Neukonditionen.

Flucht in den Sachbereich

Wie in einem Reflex orientier(t)en sich viele Makler um und flüchten in den Sachbereich  – in der Hoffnung, dass Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung retten können, was in Leben gerade verloren geht.

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Die Ernüchterung dürfte sich bald einstellen. Der Markt ist verteilt, der Bedarf pro Person klar definiert und bei vielen Kunden das Portfolio bereits optimiert. Das kann nur in einem Verdrängungswettbewerb enden, bei dem am Ende die Prämien sinken und damit die Einnahmegrundlage. Oder es wird ein Karussell ständiger Vertragsübertragungen in Gang gesetzt. Wer dabei am Ende gewinnt, ist fraglich.

Seite zwei: Alte Arbeitsweisen sind keine Alternative

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