Fallstricke bei Provisionsrückforderungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 21. Januar 2015 (Az.: 10 AZR 84/14) weitere strenge Regeln für Provisionsrückforderungen aufgestellt. Der Fall betraf einen Angestellten eines Versicherers, er ist jedoch auf freie Makler ebenso anwendbar.

Gastbeitrag von Olaf C. Sauer, fuhrken&sauer, Fachanwälte für Arbeitsrecht

„Der Versicherer muss bei Provisionsrückforderungen sehr sorgfältig vorgehen“.

Die Klägerin war ein Versicherungsunternehmen, der Beklagte angestellter Regionaldirektor. Das Arbeitsverhältnis endete. Die Klägerin forderte angeblich zuviel gezahlte Provisionen zurück und verwies auf ihre „Provisions- und Stornohaftungsbedingungen“. Bei „Kleinstorni“ bis 50 Euro bedürfe es keines näheren Vortrages.

Die Problematik

Das BAG bemängelte zunächst, dass der Versicherer nicht zwischen Brutto- und Nettobeträgen differenzierte. Gegenüber dem Arbeitnehmer könne er regelmäßig nur Nettobeträge zurückfordern, also abzüglich geleisteter Sozialversicherungsbeträge.

Ferner monierte das Gericht vertraglich unklar geregelte Provisionsbestimmungen. Auch habe das Unternehmen seine „Provisions- und Stornohaftungsbedingungen“ nicht transparent eingebunden. Schließlich habe es seine Forderungen nicht schlüssig dargelegt.

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Die Grundsätze der Entscheidung im Einzelnen

Das BAG hat klargestellt, dass Provisionsrückforderungen selbstverständlich beispielsweise dann zurückzuzahlen sind, wenn die jeweiligen Prämien, aus der sich die Provision nach dem Vertragsverhältnis berechnen, vom Versicherungsnehmer nicht oder nur teilweise geleistet wurden.

Insofern Provisionen „vorschüssig“ gezahlt werden, heiße das eindeutig, dass die Provisionen von Bedingungen abhängen. Der Anspruch entsteht nach den gesetzlichen Grundsätzen allgemein erst dann, wenn der Versicherungsnehmer die Prämie gezahlt hat, aus der sich die Provision nach dem Vertragsverhältnis berechnet (Paragraf 87a Abs. 1 Handelsgesetzbuch).

Seite zwei: Versicherer muss bei Provisionsrückforderungen sorgfältig vorgehen

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