BU-Wiedereingliederungshilfe: Vorsicht bei der Formulierung

Viele Versicherer führen in ihrem Leistungskatalog zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf, dass sie dem Kunden zum Ende der Berufsunfähigkeit Gelder für eine einmalige Wiedereingliederungshilfe auszahlen. Hier sollten Versicherungsnehmer besonders gut hinsehen, so der Rat von Experten, denn die Produkteigenschaften können sich stark unterscheiden. 

Versicherungsnehmer sollten bei Abschluss einer BU den Leistungskatalog unter die Lupe nehmen.

Diese Feststellung geht auf eine aktuelle Einschätzung des Instituts für Finanz-Markt-Analyse (Infima) zurück. Das Kölner Unternehmen hat für seine Untersuchung verschiedene Formulierungen von unterschiedlichen Versicherern unter die Lupe genommen.

Leistungsunterschiede bei Wiedereingliederungshilfe

So leistet Versicherer eins (siehe Grafik) eine einmalige Wiedereingliederungshilfe in Form des Sechsfachen der zuletzt gezahlten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) wenn die Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt.

Quelle: Infinma News 12/2015

Deckelung der Wiedereingliederungshilfe

Bei Versicherer 2 setzt eine Zahlung für eine Wiedereingliederungshilfe ebenfalls voraus, dass die Leistungspflicht des Versicherers endet. Allerdings werde die Wiedereingliederungshilfe nur dann fällig, „wenn die versicherte Person aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeit wieder eine Tätigkeit ausübt“, schreiben die Experten, das alleinige „Gesunden“ falle also in diesem Beispiel als Anspruchsgrundlage weg.

Auch bei Versicherer 3 seien neue erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse Voraussetzung für die Gewährung einer Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten, heißt es weiter. Allerdings ist diese Einmalzahlung der Höhe nach auf 12.000 Euro begrenzt.

Infima empfiehlt „Blick ins Kleingedruckte

Die Experten von Infima empfehlen BU-Interessenten einen Blick ins Kleingedruckte, denn Wiedereingliederungshilfe sei nicht gleich Wiedereingliederungshilfe. So könnten die verschiedenen Ausgestaltungen zu deutlichen materiellen Leistungsunterschieden führen. (nl)

Foto: Shutterstock

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