„Unschärfe des BU-Falls lässt sich nie ganz beseitigen“

Macht es am Ende die Mischung? Die Herausforderung, unterschiedliche Produktausprägungen zusammenzubringen, den richtigen Umgang mit Kulanzangeboten und die Forderung von Maklern nach „Unijob-Tarifen“- dies sind die bestimmenden Diskussionsthemen der vier Versicherungsexperten im dritten und letzten Teil des Cash.-Roundtable zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Quelle: Florian Sonntag
Hartwig Haas, Leiter Vertrieb/Marketing, Dialog: „Wir als Branche werden unterschiedliche Produktausprägungen zusammenbringen müssen.“

Cash.: Welche Verständnisprobleme und Vorbehalte gibt es auf Seiten der Makler, wenn es um die Alternativprodukte zur BU geht?

Hartwig Haas, Leiter Vertrieb/Marketing, Dialog: Ich kann das mal am Beispiel der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) erläutern: Wir bekommen immer wieder von Maklern gespiegelt, dass ihnen die EU nicht so gut gefällt, weil sie mit der entscheidenden Frage zur Klärung des Leistungsfalles hadern. Die besteht darin, wie eigentlich festzustellen ist, dass der Kunde nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Das ist eben nicht ganz so klar zu definieren wie ein Herzinfarkt, sodass in der Regulierung eine Dread-Disease-Police im Regelfall unkomplizierter ist. Die Problematik, die sich mir, aber auch vielen Maklern stellt, ist allerdings, dass der Eintritt eines Herzinfarktes erst mal relativ wenig mit der Frage zu tun hat, ob der Kunde seinen Beruf noch ausüben kann – da gibt es möglicherweise einen kausalen Zusammenhang, das muss aber nicht so sein. Worauf ich hinaus will: Wir als Branche werden in der Tat unterschiedliche Produktausprägungen zusammenbringen müssen. So haben uns viele Makler Folgendes auf den Weg gegeben: Liefert uns eine vernünftige EU, in der zum Beispiel auch ein Pflegepunkt integriert ist, und liefert uns dazu eine Dread-Disease-Komponente, die wir je nach Kundenwunsch von der Höhe her darstellen können – gern gepaart mit einer Grundfähigkeitskomponente, sodass etwa eine Erblindung des Versicherten ebenfalls abgesichert ist.

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Vanessa Reetz, Leiterin Produktmarketing Leben, Continentale: Wenn ich das noch ergänzen darf: Eine gewisse Unschärfe in der Feststellung des BU-Falls lässt sich nie ganz beseitigen. Zumal ich doch so meine Zweifel habe, ob die Erfassung der Drei-Stunden-Grenze im Rahmen der EU tatsächlich so viel komplizierter ist als die Erfassung eines BU-Grades von 50 Prozent. Deshalb ist es wichtig, dass der Versicherer bei berechtigen Ansprüchen schnell leistet. Damit dieser Prozess nicht durch formale Hürden gebremst wird, bietet die Continentale bei Vertragsabschluss und im Leistungsfall umfangreichen Service. So helfen Fachleute auf Wunsch dabei, den Leistungsantrag auszufüllen. Unberechtigte Ansprüche wehren wir klar und deutlich ab. Bei Einzelfällen in der Grauzone handeln wir ganz im Sinne des Kunden. Gemeinsam mit einem Mediatoren finden wir einvernehmlich eine gute Lösung, auch wenn der BU-Fall nicht offiziell festgestellt wurde. Dadurch tragen wir Sorge, dass der Kunde in keinen finanziellen Notstand gerät. Die Kehrseite dieses Vorgehens ist, dass uns dies von außen manchmal so ausgelegt wird, als würden sich die Versicherer um eine Entscheidung herumdrücken wollen, um sich eine möglicherweise jahrelang andauernde BU-Rente zu sparen.

Seite zwei: Außervertragliche Einigung? Über den Umgang mit Kulanzangeboten

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