Sparkassen-Verband: Produktinformationsblatt verschieben

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) fordert eine Verschiebung des neuen, EU-weit einheitlichen Produkt-informationsblatts. Grund dafür sind fehlende EU-Vorgaben über den genauen Inhalt der Produktinformationsblätter.

Karl-Peter Schackmann-Fallis: "Anleger und Berater brauchen Rechtssicherheit."
Karl-Peter Schackmann-Fallis: „Anleger und Berater brauchen Rechtssicherheit.“

„Anleger und Emittenten brauchen vom ersten Tag an Rechtssicherheit“, so Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). „Wenn die EU-Kommission nun zügig arbeitet, können die Informationsblätter zeitgleich mit den neuen Regeln zur Anlageberatung MiFID II im Januar 2018 wirksam werden.“ Das entspricht einer Verschiebung um ein Jahr verglichen mit dem ursprünglichen Zeitplan.

Branche fordert angemessene Umsetzungsfrist

Das neue EU-Produktinformationsblatt für verpackte Anlage- und Versicherungsprodukte ist Teil der PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail Investment and Insurance Products Regulation), die im November 2014 verabschiedet wurde. Die regulatorisch-technischen Standards waren für das erste Quartal 2016 vorgesehen. Tatsächlich wurden sie im Juni 2016 vorgelegt und dann aufgrund inhaltlicher Mängel vom EU-Parlament zurückgewiesen. Die Branche fordert nun zügiges Nacharbeiten und eine angemessene Umsetzungsfrist von mindestens neun Monaten, damit rechtzeitig zum Start für alle betroffenen Produkte neue Informationsblätter erarbeitet werden können. (fm)

Foto: DSGV

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