Zielrente: Ein Gebot der Zeit

Wenn die Tarifparteien gute Referenzmodelle präsentieren, wird sich die Zielrente zunehmend durchsetzen. Sie ist eine Chance für die betriebliche Altersversorgung (bAV), in der eine reine Beitragszusage rechtlich schwierig ist und auf erhebliche Widerstände stoßen würde.

Gastbeitrag von Heribert Karch, Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung

Heribert Karch: "Manchem mag es missfallen, dass die Tarifparteien dieses Instrument exklusiv anwenden können. Aber gerade hier liegt auch eine Chance."
Heribert Karch: „Manchem mag es missfallen, dass die Tarifparteien dieses Instrument exklusiv anwenden können. Aber gerade hier liegt auch eine Chance.“

Der von Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium erarbeitete Entwurf eines Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes greift viele der Anregungen der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) auf. Fehlanreize sollen beseitigt und neue Verbreitungsanreize geschaffen werden.

Nachbesserung notwendig

Die Bundesregierung geht damit grundsätzlich in die richtige Richtung, wenn auch teilweise mit verbesserungsfähiger Konsequenz. Hier sollte im anstehenden Gesetzgebungsverfahren noch dringend nachgebessert werden.

Die Richtung des Entwurfes stimmt aber: Institutionalisierung statt Individualisierung ist das dringendste Gebot zur Halbzeit der Reform.

In das Zentrum des Entwurfes haben die beiden Ministerien daher das von ihnen so genannte „Sozialpartnermodell“ gestellt. Dies kann eine Ausweitung der Betriebsrenten bewirken: Tarifvertragsparteien verfügen sowohl über autonome Rechtssetzungsbefugnis als auch in jeder Tarifrunde über finanzielle Mittel, die Förderung sozialpartnerschaftlichen Engagements folgt damit einem erfolgversprechenden Pfad.

Aber zu viel sollte nicht erwartet werden: Über Tarifverträge können nicht automatisch alle Arbeitgeber und alle Arbeitnehmer erreicht werden. Wenn aber alle Tarifbereiche sich des Themas annehmen würden, so würde das einen enormen Beitrag zu einer nachhaltigen Ausweitung der bAV darstellen.

Referenzmodelle entwickeln

In welchem Maße es den Tarifparteien gelingen wird, Referenzmodelle zu entwickeln, die auch von nicht tarifgebundenen Unternehmen übernommen werden – wir werden es erst durch Praxis erfahren. Aber der Versuch lohnt angesichts des Mangels an in Deutschland auf dem Tisch liegenden Alternativen. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen.

Seite zwei: Zentrale Demotivator beseitigt

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