BVK ruft Gericht gegen Check24 zu Hilfe

Der Rechtsstreit zwischen dem Vergleichsportal Check24 und Versicherungsvertretern droht zu eskalieren: Der Bundesverband für Versicherungskaufleute (BVK) hat in dieser Woche das Landgericht München angerufen. Verbandspräsident Michael Heinz und seine Kollegen werfen dem Internetunternehmen vor, das im April ergangene Urteil des Oberlandesgerichts München nicht ausreichend umgesetzt zu haben.

"Es müssen gleiche Spielregeln für alle gelten.
Michael H. Heinz: „Es müssen gleiche Spielregeln für alle gelten.“

Check24 will nun den Spieß umdrehen und seinerseits zu juristischen Mitteln greifen, wenn BVK-Mitglieder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Die Richter hatten Check24 im April dazu verurteilt, seine Kunden vor dem Online-Abschluss einer Versicherung besser zu informieren. Check24 muss seither den Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich mitteilen, dass das Unternehmen als Makler agiert. BVK-Präsident Heinz wirft Check24 jedoch vor, die Kundschaft nach wie vor zu spät zu informieren. Das Landgericht soll nun überprüfen, ob Check24 gegen das Urteil verstoßen hat. Falls die Richter das bejahen, droht dem Internet-Unternehmen eine Strafzahlung.

„Uns geht es um den Verbraucherschutz und die Gleichbehandlung“, sagte Heinz. „Es müssen gleiche Spielregeln für alle gelten. Wir sehen bei Check24 Unternehmenswahrheit und Unternehmensklarheit nach wie vor verletzt.“ Das OLG habe eindeutig angeordnet, dass Check24 die Besucher der Seite aktiv auf die Maklertätigkeit hinweisen müsse. „Diese Auflage hat Check24 unseres Erachtens nicht erfüllt.“

„Bewusst unter falscher Flagge“

Jeder Makler überreiche zuerst die Visitenkarte und weise den Kunden auf seine Vermittlertätigkeit hin. „Diese Spielregeln müssen auch für den Online-Vertrieb gelten.“ Im BVK sind rund 12.500 selbstständige Versicherungsvertreter organisiert, für die Check24 ein Konkurrent ist.

Die vom BVK beauftragten Anwälte werfen dem Portal vor, bewusst unter falscher Flagge zu segeln: „Wir meinen, dass es zum Geschäftsmodell von Check24 gehört, eben nicht von Anfang an ausreichend deutlich auf die Maklertätigkeit hinzuweisen, sondern als vermeintlich neutrales Vergleichsportal aufzutreten“, sagte der Bremer Jurist Axel Nordemann.

„Polemisierende Kritik“

Der Ton wird rauer. Denn Check24 weist die Vorwürfe nicht nur zurück, sondern erhebt nun seinerseits Vorwürfe gegen Versicherungsvertreter. „Der BVK agiert scheinheilig und unaufrichtig“, heißt es in der Check24-Stellungnahme. „Es geht ihm offensichtlich nicht um Verbraucherschutz, sondern um polemisierende Kritik am Geschäftsmodell Vergleichsportal.“

Check24 will es nun seinerseits dem Maklerverband mit gleicher Münze heimzahlen: Nicht alle Mitglieder hielten sich an die gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht. „Einige BVK-Makler verzichten trotz klarer Rechtspflichten komplett auf die Bereitstellung dieser sogenannten Erstinformation.“ Einige BVK-Mitglieder seien von dem Internet-Portal abgemahnt worden – einschließlich des Verbandspräsidenten Heinz. „Gegen Verstöße wird Check24 im Sinne der Gleichbehandlung weiterhin vorgehen.“ (dpa-AFX)

Foto: BVK

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