„OLG München ist Sichtweise des BVK in fast allen Punkten gefolgt“

In dem Rechtsstreit des Bundesverbandes der deutschen Versicherungskaufleute (BVK) gegen das Internetportal Check24 konnte der Vermittlerverband vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einen Sieg erstreiten. Check24 muss seine Kunden vor dem Online-Abschluss nun besser informieren.

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BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Es ist wichtig, dass bei der Online-Beratung hohe Standards gewährleistet werden. Dafür haben wir einen großen Schritt getan.“

Dies entschied das OLG München gestern nachmittag.

BVK zeigt sich zufrieden

Sofern das Urteil rechtskräftig wird, muss Check24 künftig die Besucher der Website beim ersten Geschäftskontakt unübersehbar darauf hinweisen, dass das Portal nicht nur Preise vergleicht, sondern als Online-Versicherungsmakler Provisionen kassiert.

Der Verband hatte im Herbst 2015 Klage gegen Check24 erhoben. Er warf dem Vergleichsportal vor, bei der Online-Policenvermittlung weder die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen vorzuhalten, noch die Verbraucher korrekt zu beraten.

Dementsprechend zufrieden zeigt sich BVK-Präsident Michael H. Heinz mit dem Urteil des OLG: „Es ist wichtig, dass – wie im stationären Vertrieb – auch bei der Online-Beratung hohe Standards gewährleistet werden und der Verbraucherschutz groß geschrieben wird. Dafür haben wir heute einen großen Schritt getan.“

Das OLG sei „der Sichtweise und Auffassung des BVK in nahezu allen Punkten gefolgt.“ (dpa-Afx/nl)

Foto: BVK

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