Kfz-Haftpflicht: Regress bei Trunkenheit möglich

Die Kfz-Haftpflichtversicherung darf sich bei angetrunkenen Autofahrern, die einen Unfall bauen, einen Teil des übernommenen Schadens zurückerstatten lassen. Dies geht auf ein Urteil des Amtsgerichts Darmstadt zurück.

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Trunkenheit am Steuer kann den Fahrer teuer zu stehen kommen – baut er einen Unfall, kann seine Kfz-Haftpflichtversicherung ihn in Regress nehmen.

Eine Autofahrerin hatte im angetrunkenen Zustand (0,67 Promille) einen Unfall gebaut, bei dem ein Sachschaden von 3000 Euro entstanden war, der von ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen wurde.

Regress von 75 Prozent der Kosten

Aufgrund des alkoholisierten Zustands der Frau wollte der Versicherer sich 75 Prozent der ihm entstandenen Kosten von ihr zurückholen – zu Recht, wie das Amtsgericht Darmstadt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil aus dem Jahr 2015 (Az.: 317 C 137/14) entschied.

Die Autofahrerin habe alkoholtypische Fahrfehler begangen. Zudem stellten 0,67 Promille eine „erhebliche Alkoholisierung“ dar. (nl)

Foto: Shutterstock

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