Gesetzliche Kassen: Bevorzugung von Privatpatienten sanktionieren

Vor den entscheidenden Koalitionsverhandlungen von Union und SPD zum Thema Gesundheit fordern die Krankenkassen ein festes Sprechstundenkontingent für gesetzlich Versicherte.

Johann-Magnus von Stackelberg
Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes

„Ein Arzt, der eine volle Zulassung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat, sollte zukünftig mindestens 30 Sprechstunden wöchentlich für gesetzlich Krankenversicherte anbieten müssen“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Konkret wollen demnach die Krankenkassen erreichen, „dass die bevorzugte Vergabe von Terminen an Privatversicherte künftig als Verstoß gegen die Pflichten eines Kassenarztes gilt und von den Kassenärztlichen Vereinigungen sanktioniert werden muss“. Wer sich als Arzt niederlasse, entscheide sich bewusst dafür, gesetzlich Versicherte behandeln zu dürfen. Nur durch die Beiträge der 72 Millionen Kassenpatienten sei auch für Privatversicherte eine flächendeckende Versorgung möglich, erklärte Stackelberg.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Mit der Forderung reagieren die Kassen auf die Versuche von Union und SPD, gesetzlich Versicherte beim Arztbesuch besser zu stellen und ihnen leichter Termine zu verschaffen. Gleichzeitig sorgen sie sich darum, dass die zwischen den möglichen Koalitionspartnern diskutierte Erhöhung der ärztlichen Honorare für die Behandlung gesetzlich Versicherter sehr teuer wird.

Gegenüber der dpa hatte Stackelberg vor einer Angleichung der Arzthonorare zu Lasten der GKV-Beitragszahler gewarnt. „Die Einführung einer einheitlichen Honorarordnung würde 90 Prozent der Menschen in diesem Land derzeit keinerlei Vorteile bringen, aber die Privatversicherten entlasten“, sagte er. Gegen eine solche Vereinheitlichung der Arzthonorare bestehen nach einem Expertengutachten im Auftrag des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV) und der Bundesärztekammer (BÄK) auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. (dpa-AFX)

Foto: GKV-Spitzenverband

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