Kfz-Wechselgeschäft: Billig ist nicht immer gut

 

Vorsicht sollten Versicherte bei der Nutzung von Vergleichsportalen walten lassen. Viele listen längst nicht alle Versicherungsangebote und Tarife auf, sondern nur jene, mit denen das Portal als Makler einen Vertrag hat. Ein umfassender und neutraler Vergleich aller Versicherungsangebote und Tarife ist so nicht möglich. Verbraucher laufen daher Gefahr, nicht den für sie passenden und/oder auch günstigsten Versicherungsschutz zu erhalten.

Trotz des Stichtags 30.11. im Nacken sollten Versicherte ihren bisherigen Kfz-Versicherungsvertrag erst kündigen, wenn sie woanders auch sicher den benötigten Versicherungsschutz erlangen können, rät Boss. Zwar muss jeder Versicherer zumindest eine Haftpflichtversicherung anbieten. Diese umfasst aber nur die Mindestversicherungssummen aus dem Pflichtversicherungsgesetz. Mit 1,12 Millionen Euro für Sachschäden sei diese allerdings viel zu niedrig. (dr)

 

Foto: Bund der Versicherten, BdV

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