Rentenniveau bleibt bis 2025 stabil – Bundesrat beschließt Reform

Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente wird bis 2025 konstant gehalten. Der Bundesrat ließ dazu am Freitag in Berlin die Rentenreform der Bundesregierung passieren.

Die Bestandsrenten werden wohl erst am März erhöht, der Zuschlag soll dann nachgezahlt werden.

Das Sicherungsniveau, also das Verhältnis der Renten zu den Löhnen, wird für die kommenden sieben Jahre durch eine Änderung der sogenannten Rentenformel bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll durch die gesetzlichen Regeln bis dahin zudem die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten. Heute beträgt der Satz 18,6 Prozent.

Die Mütterrente wird ab 2019 deutlich ausgeweitet. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um monatlich 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht.

Einkommensgrenze für Geringverdiener steigt

Die erweiterte Mütterrente dürfte bei im Januar beginnenden Neurenten bereits zu Buche schlagen. Die Bestandsrenten werden wohl erst am März erhöht, der Zuschlag soll dann nachgezahlt werden.

Erwerbsminderungsrentner bekommen deutlich mehr, wenn sie ab 2019 neu diese Rente beziehen. Die Rente wird dann so berechnet, als wenn der Betroffene bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätte.

Zudem steigt bei Geringverdienern die Einkommensgrenze, ab der volle Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, von 850 auf 1.300 Euro. Die Kosten für die Reform betragen 2019 4,1 Milliarden Euro und steigen dann weiter. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

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