Sozialverbände klagen gegen Hürde bei Rente mit 63

Der Sozialverband VdK Deutschland und der Sozialverband Deutschland (SoVD) wollen Änderungen bei der Rente mit 63 erreichen. Sie wenden sich mit zwei Verfassungsbeschwerden dagegen, dass Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur ausnahmsweise zur Wartezeit von 45 Beitragsjahren vor einer abschlagsfreien Frührente zählt.

Seit Juli 2014 kann die Altersrente für besonders langjährige Versicherte bereits mit 63 abschlagsfrei in Anspruch genommen werden.
Seit Juli 2014 kann die Altersrente für besonders langjährige Versicherte bereits mit 63 abschlagsfrei in Anspruch genommen werden.

„Gerade für langjährig Versicherte, die eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllen müssen, ist es nicht nachvollziehbar, wenn Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn unterschiedlich behandelt werden“, sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Das Bundessozialgericht hatte in zwei Urteilen entschieden, dass es nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, dass für den Rentenanspruch Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur ausnahmsweise bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe berücksichtigt werden.

Mascher sagte: „Ob der Arbeitgeber insolvent geworden ist oder seinen Betrieb aufgegeben hat, darauf hat der Arbeitnehmer ja keinen Einfluss. Hier entscheidet der Zufall.“

„Über das eigentliche Ziel hinausgeschossen“

SoVD-Präsident Adolf Bauer sagte: „Über sein eigentliches Ziel, Sozialmissbrauch vorzubeugen, ist der Gesetzgeber hinausgeschossen.“ Von Arbeitslosigkeit Betroffene dürften nicht länger mit denen über einen Kamm geschoren werden, die eine Verabredung mit ihrem Arbeitgeber eingehen, um Arbeitslosengeld beanspruchen zu können. „Deshalb sind die Verfassungsbeschwerden erforderlich“, sagte Bauer.

Seit Juli 2014 kann die Altersrente für besonders langjährige Versicherte bereits mit 63 abschlagsfrei in Anspruch genommen werden. Dafür muss die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein. Die letzten zwei Jahre zählen bis auf die zwei Ausnahmen nicht dazu. (dpa-AFX)

Foto: Picture Alliance

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